Messen, was die Koalition der Heilmittelbranche und den Patienten in Deutschland zugesagt hat.
Letzter Messzeitpunkt: 07.06.2023
Kurzinfo zum Umsetzungmonitor
Modellprojekt, neues Heilberufegesetz, Überarbeitung der Berufsgesetze
Der Direktzugang für Heilmittelerbringer ist schon lange eine Forderung an die Politik. Denn die Patientenversorgung immer durch das Nadelöhr Arzt laufen zu lassen, ist schon längst nicht mehr zeitgemäß. Im Prinzip gibt es den Direktzugang schon längst – über den sektoralen Heilpraktiker. Nur hängt er da nicht an einer Qualifikation, sondern an der ganz niedrigen Anforderung, dass jemand zeigen konnte, dass er keinen Schaden anrichtet. Das geht besser.
Die Ampelkoalition hat dem in ihrem Koalitionsvertrag Rechnung getragen und ein Modellprojekt zum Direktzugang vorgesehen, das in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Eng damit verbunden sind ein allgemeines Heilberufegesetz und eine Überarbeitung der völlig veralteten Berufsgesetze.
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Telematikinfrastruktur, digitale Verordnung, Telemedizin
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie viel doch auf digitalem Weg möglich ist, wenn man will und muss. Ohne die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen etwa bei der Videotherapie wären wir nicht so weit, wie wir es sind. Und auch in anderen Bereichen tut sich etwas. So können immerhin Physiotherapeuten in NRW mittlerweile ihren elektronischen Heilberufeausweis beantragen – die Eintrittskarte zur Telematikinfrastruktur. So muss es weitergehen und die Heilmittelerbringer müssen von Anfang an dabei sein.
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Mitspracherecht, demokratische Legitimierung der Vertretung, Verankerung im SBG V
Die Forderung nach einer Beteiligung der Heilmittelerbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist nicht neu. Schon lange wird gefordert, dass Therapeuten eine Stimme benötigen, wenn es um Entscheidungen geht, die die Heilmittelerbringer betreffen. Die Ampelkoalition hat dies auch erkannt und mehr Mitsprachemöglichkeiten von Gesundheitsberufen im G-BA in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Um auf diesem Weg etwas zu erreichen, brauchen die Heilmittelerbringer jedoch auch demokratisch legitimierte Vertreter, die in ihrem Sinne handeln, und eine gesetzliche Grundlage der Beteiligung im SGB V.
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